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Georgisches Verteidigungsministerium verklagt Hunderte von Soldaten auf Schadensersatz |
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Innenpolitik
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Geschrieben von: Administrator
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Sonntag, 30. August 2009 um 09:59 Uhr |
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Das georgische Verteidigungsministerium geht mit Klagen gegen Hunderte früherer Soldaten vor, die sich vertraglich an die georgischen Streitkräfte gebunden hatten. Dies war in der Zeit geschehen, als der mittlerweile in die Opposition gewechselte Irakli Okruaschwili Verteidigungsminister war. Okruaschwili genießt in Frankreich politisches Asyl. Die Regierung Saakaschwili will von jedem der Soldaten mehrere Zehntausend Dollar Entschädigung bekommen.
Das Ministerium begründet seinen Anspruch auf die Verträge, die die Soldaten seinerzeit mit der Behörde abgeschlossen hatten. Diese sehen bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertragsverhältnisses eine Vertragsstrafe vor.
Wie das Zentrum für Menschenrechte berichtete, sieht eine Klausel des Vertrages vor, dass ein Soldaten im Falle einer Kündigung oder des Verlassens der Streitkräfte der georgischen Regierung den Betrag als Strafe zahlen muss, den er als Sold in der restlichen Laufzeit des Vertrages erhalten hätte. Die Verträge waren über einen Zeitraum von 4 Jahren abgeschlossen worden.
Diese Summe beläuft sich pro Soldat auf 30.000 bis 40.000 Dollar, meldete das Zentrum. Diese Summe muss innerhalb von 10 Tagen nach Verlassen der Streitkräfte vom Soldaten gezahlt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Soldat vom Ministerium entlassen wird.
Das Zentrum für Menschenrechte hat mehrere Fälle dokumentiert. Einer davon schildert den Verlauf eines persönlichen Schicksals.
Iwane Sepiaschwili am 8. Juli 2005 einen Vertrag über eine Laufzeit von 4 Jahren unterschrieben. Er diente 11 Monate und 5 Tage in den Streitkräften. Dann verließ er die Einheit wegen familiärer Probleme. Als Grund gab er den Tod seines Vaters an.
Wie Sepiaschwili schilderte, sei er am 27. Juni 2006 aus den Streitkräften entlassen worden. Das Ministerium habe keinerlei Ausgleich verlangt. Er habe dann als Reservist gedient. Am Krieg mit Russland im August 2008 habe er an den aktiven Kampfhandlungen teilgenommen. Im Mai 2009 sei er dann vom georgischen Verteidigungsministerium verklagt worden.
Das Ministerium reichte die Klage beim Bezirksgericht Gurdshaani ein. Die Behörde argumentierte, dass Sepiaschwili durch sein vorzeitiges Ausscheiden den Vertrag verletzt habe. Für den nicht gedienten Zeitraum solle er 14.985 Lari zahlen. Zudem solle er für die Ausbildung in den georgischen Streitkräften zahlen, diese Summe hat die Behörde mit 4.992 Lari angegeben.
Der Anwalt von Sepiaschwili sagte bei der Verhandlung, dass die Strafe nach Wortlaut des Vertrages nur dann fällig würde, wenn Sepiaschwili mindestens ein Jahr im Dienst gewesen sei. Es waren aber 11 Monate und 5 Tage.
Das Gericht wies aus diesem Grund die Klage ab.
Das Zentrum für Menschenrechte ließ die Klauseln des Vertrags von der Anwältin Lia Khuroschwili begutachten. Sie bezeichnete einige Klauseln der Verträge als diskriminierend. So seien die für als Schadensersatz geforderten Summen viel zu hoch angesetzt. Zudem sehe der Vertrag ein Stillschweigen des Soldaten über die Höhe der zu zahlenden Summe vor. Dies nehme dem Soldaten die Möglichkeit, gegen diese Zahlungen vor Gericht vorzugehen. Dieses Recht wird von der georgischen Verfassung und internationalen Gesetzen vorgeschrieben. Der Vertrag mache einen Soldaten praktisch zum Sklaven, so die Anwältin.
Humanrights.ge, 30.08.2009
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